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Ziel
Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für einen Sonderbau muss der Fachplaner entscheiden, ob ein Abweichungstatbestand entsteht – für den eine förmliche Entscheidung notwendig wird, oder es sich um eine nicht gesondert zu genehmigende Entscheidung über eine Erleichterung handelt. Die neuen Regelungen, die sich aus der MVV TB ergeben, sind eine zusätzliche Herausforderung bei der richtigen Beurteilung des jeweiligen abweichenden Tatbestandes. Das Seminar verdeutlicht anhand unterschiedlicher Praxisbeispiele die Vorgehensweise.
Eventdatum: 22.10.25 – 22.04.26
Eventort: Dresden
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