Webcode: UDS391 Ziel Ein grundsätzliches bauproduktenrechtliches Wissen sollte bereits im Planungsprozess gegeben sein und wird in den späteren Leistungsphasen umso wichtiger. Aufgrund der europarechtlichen Verfahren und der damit einhergehenden nationalen Baurechtsnovellierung ist es elementar geworden, die Eignung jedes Bauprodukts sowie von Bauarten für den konkreten bauwerksbezogenen Einsatzzweck zu prüfen und mit den richtigen Nachweisen zu dokumentieren. Die Stagnation der europäischen […]